Vorbeischlängeln

Vorbeischlängeln, das ungeliebte Recht der Motorradfahrer

Es ist ganz klar gesetzlich geregelt: Motorradfahrer dürfen sich ausdrücklich an einer stehenden Kolonne vorbeischlängeln und vor der Ampel halten. Jedoch heißt das nicht, dass Motorradfahrer sich überall durchschummeln dürfen. Vorbeischlängeln ist nur in folgenden Situationen erlaubt:

  • Die Kolonne steht still.
  • Es steht genügend Platz zur Verfügung.
  • Du befindest dich mit dem Motorrad vor einer Kreuzung, Baustelle, Straßenenge oder ähnlichem.
  • Du gefährdest oder behinderst keine Abbieger.
  • Du darfst nur vorfahren, um dich weiter vorne aufzustellen um die Kreuzung als Erstes verlassen zu können.
  • Es handelt sich nur um eine Strecke von ein paar hundert Meter.

Der Gesetzestext

  • 12 Absatz 5 StVO lautet: „Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden.“

Diese Regelung wurde mit der 20. StVO Novelle für einspurige Fahrzeuge eingeführt. Doch Vorsicht: Beim Vorbeischlängeln ist das Überfahren von Sperrlinien sowie generell das Missachten von Bodenmarkierungen weiterhin streng verboten!

Das musst du beim Vorbeischlängeln beachten

Wo musst du bei einer Haltelinie stehen bleiben?

motorrad an der haltelinieEs ist verboten dich vor die Haltelinie zu stellen, dein Motorrad muss stets hinter der Haltelinie stehen. Falls zwischen der Haltelinie und dem ersten Auto nicht ausreichend Platz ist, musst du dich vorher zwischen zwei Autos einreihen. Hierbei gilt die Regel, dass das Vorbeischlängeln mit dem Motorrad nur dann erlaubt ist, wenn genügend Platz vorhanden ist.

Darfst du die Busspur befahren?

Nein! Die Busspur ist Tabu, du darfst diese auch beim Vorbeischlängeln nicht befahren – außer es ist auf einem speziellen Verkehrsschild extra anders geregelt.

Darfst du beim Vorbeischlängeln eine Sperrlinie überfahren?

Nein, du darfst die Sperrlinie weder von der einen, noch von der der anderen Seite befahren.

Ist es erlaubt, sich an Fahrzeugen, die im Schritttempo unterwegs sind, vorbeizuschlängeln?

Nein, sind die Autos im Schritttempo unterwegs, ist das Vorbeifahren verboten. Hingegen ist das Überholen auf deinem eigenen Fahrstreifen natürlich erlaubt.

Wo müssen die Fahrzeugen zum Stillstand kommen, damit du dich vorbeischlängeln darfst?

  • Kreuzungen
  • Schienengleiche Eisenbahnübergänge
  • Straßenengen
  • Schutzwege
  • Radfahrerüberfahrten
  • Baustellen

Achtung: Wenn eine Kolonne aufgrund eines Verkehrsstaus bei einer Straßenenge zum Stillstand kommt, darfst du daran vorfahren. Allerdings darfst du dich nicht mit deinem Motorrad vorbeischlängeln, wenn die Fahrzeuge wegen einer Verkehrsüberlastung zum Stillstand kommen.
Verkehrszeichen

Darfst du dich auf einer Linksabbiegespur an der Kolonne vorbeischlängeln?

Ja, das Vorfahren auf einer Linksabbiegespur ist erlaubt, wenn der seitliche Abstand zu den Autos eingehalten wird. Hierbei gilt prinzipiell, dass du – solange der Abstand von 1,40 Meter eingehalten wird – links oder rechts an einer Kolonne vorfahren kannst. Dabei darfst du mit deinem Motorrad auch die Seiten von links nach rechts oder umgekehrt wechseln.

Darfst du dich auf einer Linksabbiegespur links oder rechts an den Fahrzeugen vorbeischlängeln?

Wenn genügend Abstand zur Verfügung steht, darfst du links an den Fahrzeugen vorfahren. Auf der Geradeausspur darfst du dich auch rechts mit deinem Motorrad vorbeischlängeln. Dabei ist wichtig, dass du dich stets vor der Haltelinie wieder einreihst und niemals dahinter!

Die Ampel schaltet auf Grün – was tun?

Wenn die Ampel auf Grün springt und sich die Kolonne in Bewegung setzt, musst du dein Tempo der fahrenden Autos anpassen und dich entsprechend einordnen.

Tipps für das Vorbeischlängeln in der Praxis

Es ist oft nicht ganz so einfach – wann ist das Vorbeischlängeln mit dem Motorrad erlaubt, wann nicht? Und wie sieht das dann in der Praxis aus?

  • Erstes Gebot: Du musst beim Vorbeischlängeln mit dem Motorrad jederzeit bremsbereit sein. Denn du kannst nie ausschließen, dass zwischen zwischen den stehenden Autos ein Fußgänger auftaucht und die Straße quert.
  • Besonders wichtig ist auch, dass zwischen den Fahrzeugen genügend Abstand zur Verfügung steht. Dabei gilt: Je mehr Abstand, desto sicherer ist es. Denn es kann jederzeit passieren, dass ein Lenker die Türe öffnet oder plötzlich links ausschert.
  • Besondere Vorsicht gilt im Frühling! Denn nach der langen Winterpause musst du dich erst wieder an dein Motorrad gewöhnen. Sei darum besonders konzentriert!
  • Verhalte dich im Straßenverkehr – besonders beim Vorbeischlängeln – defensiv.
  • Genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen verschafft dir einen gewissen Sicherheitspolster, um Fahrfehler von anderen Fahrern auszugleichen.
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