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§ 50 StVO 1960 - Gefahrenzeichen:
Gefahrenzeichen werden auf Autobahnen ca. 250 - 400 m und auf anderen Straßen ca. 150 - 250 m vor der Gefahrenstelle angebracht.
Klicke
auf die Verkehrszeichen, und du erfährst, was sie bedeuten.