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Verkehrszeichen in Österreich |
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| § 53/9d - "Ende der Wohnstraße" zeigt das Ende einer Wohnstraße an und bedeutet, daß die besonderen Bestimmungen des § 76b nun nicht mehr gelten und daß dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben ist. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden. |
| Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus: "Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle". |