Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/9d - "Ende der Wohnstraße"

zeigt das Ende einer Wohnstraße an und bedeutet, daß die besonderen Bestimmungen des § 76b nun nicht mehr gelten und daß dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben ist. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden.



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"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".