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Verkehrszeichen in Österreich |
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| § 53/9c - "Wohnstraße" zeigt den Beginn einer Wohnstraße an und bedeutet, daß hier die besonderen Bestimmungen des § 76b gelten. Dieses Zeichen darf auch nur auf der Fahrbahn angebracht werden. § 76b (auszugsweise): ... (2) In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. ... (3) Die Lenker von Fahrzeugen in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und Radfahrer nicht behindern oder gefährden, ... und dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben. ... |
| Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus: "Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle". |