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Verkehrszeichen in Österreich |
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| § 53/7 - "Ende des Gegenverkehrs" zeigt an, daß mit dem angekündigten ausnahmsweisen Gegenverkehr nicht mehr gerechnet zu werden braucht. |
| Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus: "Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle". |