Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/7a - "Wartepflicht für Gegenverkehr"

Dieses Zeichen zeigt an, daß der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z. 5 zu warten hat.



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"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".