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Verkehrszeichen in Österreich |
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| § 53/7a - "Wartepflicht für Gegenverkehr" Dieses Zeichen zeigt an, daß der Lenker eines entgegenkommenden Fahrzeuges gemäß § 52 Z. 5 zu warten hat. |
| Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus: "Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle". |