Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/5 - "Telefon"

weist auf eine Fernsprechstelle hin. Wenn nötig, ist auf einer Zusatztafel oder mit weißer Farbe auf dem Zeichen selbst in die Richtung der Fernsprechstelle zu weisen und die Entfernung bis zur Fernsprechstelle anzugeben.



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Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus:
"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".