Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/4 - "Pannenhilfe"

weist auf eine Reparaturwerkstätte hin. Wenn nötig, ist auf Zusatztafeln oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst die Art der Werkstätte und die Entfernung bis zur Werstätte anzugeben und in die Richtung der Werkstätte zu weisen.
Zusatz: Dieses Hinweiszeichen kann in Zusammenhang mit den Bestimmungen des § 58 Abs 2 von rechtlicher Bedeutung sein, zumal der Lenker eines Fahrzeuges in den dort angeführten Fällen die Fahrt nur bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftwidrige Zustand des Fahrzeuges behoben werden kann, fortsetzen darf.



Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus:
"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".