Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/3 - "Erste Hilfe"

Dieses Zeichen weist auf einen Hilfsposten hin, der für die Leistung Erster Hilfe ausgerüstet ist. Wird dieses Zeichen nicht beim Hilfsposten selbst angebracht, so ist auf einer Zusatztafel oder in weißer Farbe auf dem Zeichen selbst in die Richtung des Hilfspostens zu weisen und die Entfernung anzugeben.



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Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus:
"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".