Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/3a - "Gottesdienste"

Dieses Zeichen weist auf Einrichtungen für Gottesdienste hin. Im blauen Feld des Zeichens oder auf einer Zusatztafel können nähere Angaben über Art, Ort und Zeit des Gottesdienstes angegeben werden (Symbole, Schriftzeichen, Ziffern). Dieses Zeichen darf nur innerhalb des Ortsgebietes angebracht werden.

Anmerkung d. Verf.: Das Zeichen will darauf aufmerksam machen, daß zu den angegebenen Zeiten verstärkt Personen im Einzugsgebiet der Kirche unterwegs sind.



Alle Angaben ohne Gewähr.
Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus:
"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".