Bikerwelt   Verkehrszeichen
in Österreich

§ 53/2a - "Kennzeichnung eines Schutzweges"

kennzeichnet einen Schutzweg, bei dem ständig betriebene Lichtzeichen zur Regelung des Verkehrs oder zur Abgabe blinkenden gelben Lichtes nicht vorhanden sind. Es ist beim Schutzweg anzubringen, und zwar auf Einbahnstraßen an beiden Seiten, auf anderen Straßen an der rechten Seite. Wenn jedoch die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird, ist statt der seitlichen Anbringung die Anbringung des Zeichens über dem Schutzweg zulässig.



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"Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle".