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Verkehrszeichen in Österreich |
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| § 53/1a - "Parken" kennzeichnet einen Parkplatz oder einen Parkstreifen. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge für das Parken (Schräg- oder Querparken) angegeben werden; in einem solchen Fall kann die Bodenmarkierung entfallen. |
| Alle Angaben ohne Gewähr. Alle Texte, ausgenommen Anmerkungen des Verfassers, z. T. unvollständig zit. aus: "Die österreichische Straßenverkehrsordnung nach der 20. Novelle". |