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Eines haben Motorrad- und Cabriofahrer gemeinsam: Wenn es zu regnen anfängt,
haben sie Probleme mit dem Nass von oben. Wo darf man stehenbleiben, um das Verdeck
zu schließen oder sich die Regenkombi überzustreifen?
Darf man dazu den Pannenstreifen auf der Autobahn benutzen oder ist man gezwungen,
bis zum nächsten Parkplatz weiterzufahren, wenn die Regenfron naht?
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert:
"Wird das warme Lüfterl auf der Autobahn zum kalten Fahrtwind, müssen die
Fahrzeuginsassen eines Cabrios bis zum nächsten Parkplatz frieren, denn das
Halten auf dem Pannenstreifen, um das Verdeck zu schließen, ist strafbar."
- Genauso verhält es sich mit der Regenkombi.
Geht allerdings noch vor dem nächsten Parkplatz ein Unwetter nieder, darf
man am Pannestreifen halten, um das Verdeck zu schließen oder den Motorradfahrer
wetterfester zu machen, denn durch den Regen ist die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Was man allerdings nicht darf, ist, den Stopp, der so kurz als möglich sein
sollte, hinauszuzögern und anschließend an das Anzieh- oder Verdeck-Schließ-Ritual
Pause machen. Dann wird aus dem verkehrssicherheitsmäßigem Halten eine
strafbare Handlung, denn für Pausen sind die Parkplätze da.
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