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Zuerst musst du unbedingt eine Haftpflichtversicherung (sie zahlt den Schaden
des Unfallgegners), ev. auch einen Teil- oder Vollkaskoversicherung (diese zahlt
je nach Vertragsart die Schäden an deinem Motorrad - sie ist aber nicht Pflicht)
abschließen.
Oft werden gleich vom Motorradhändler Versicherungen vermittelt. Auch wenn
du schon darauf brennst, mit deinem Radl durch die Gegend zu düsen - die
Angebote von Versicherungen zu vergleichen, lohnt sich. Es gibt zB. Varianten,
da kannst du über den Winter auf unbestimmte Zeit dein Kennzeichen zurücklegen
und bekommst für diese Zeit Geld zurück - oder du zahlst während
der Wintermonate weniger Prämie, hast im Schadensfall jedoch einen höheren
Selbstbehalt. Oft ergeben sich bei einem persönlichen Plauscherl mit einem
Versicherungsmakler weitere überraschende Angebote, wie zB. für Tjaky
einen "Lady-Bonus". Also: Angebote einholen, durchrechnen, vergleichen
und die beste Versicherung abschließen.
Danach musst du bei einer Zulassungsstelle das Motorrad anmelden. Oft
übernimmt deine Versicherung diesen Weg für dich - manchmal gegen eine
Gebühr.
- Mitzubringen sind:
- das ausgefüllte Kfz-Anmeldeformular (erhältlich bei Versicherungsanstalten)
- Meldezettel (über den Hauptwohnsitz)
- Versicherungsbestätigung
- Typenschein/Einzelgenehmigung, Bestätigung für die Zulassung
- amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht, wenn du das Motorrad nicht selbst anmeldest (sondern zB. der Mitarbeiter
der Versicherung)
- bei Neuanmeldung zusätzlich der Kaufvertrag
- bei einem Gebrauchtfahrzeug zusätzlich der Prüfbericht (letztes
"Pickerl") und der Kaufvertrag
- bei Leasing zusätzlich die Leasingüberlassungsbewilligung
- bei Firmenfahrzeugen zusätzlich der Firmenbuch- oder Gewerberegisterauszug
Gebühren:
Behördenanteil: EUR 109,01
Bearbeitungsleistung: EUR 34,88, (darin enthalten 20 %USt: EUR 5,81)
Kennzeichentafel Motorrad: EUR 9,80, Motorfahrräder: EUR 5,50, wenn das Kennzeichen
beibehalten wird, entfallen die Kosten
Begutachtungsplakette: EUR 1,45 (Stand Feb. 2003)
Die Gebühren sind bei der jeweiligen Zulassungsstelle zu bezahlen. Danach
erhältst du dort die Kennzeichentafel und die Begutachtungsplakette.
Erledigt ein Versicherungsmitarbeiter die Anmeldung für dich, musst du ihm
die Gebühren mitgeben, das Kennzeichen und das Pickerl bekommst du dann von
ihm.
Die Zulassungsbescheinigung wird in zweifacher Ausführung ausgestellt:
Der Teil mit gelb/roter Außenseite muss immer mitgeführt werden und
enthält zusätzlich zu den Fahrzeugdaten alle behördlichen Auflagen.
Der zweite Teil, gelb/blau, sollte beim Typenschein bleiben und nicht mitgenommen
werden.
Stehen in diesen Dokumenten falsche Angaben (ist zB. dein Motorrad als Zweisitzer
eingetragen, wobei es tatsächlich nur eine Person befördern kann oder
hat der Tippfehlerteufel zugeschlagen) bist du verpflichtet, den Fehler sofort
zu melden und berichtigen zu lassen!
Beim Abmelden des Motorrades oder bei Änderung der Daten müssen beide
Teile der Zulassungsbescheinigung abgegeben werden.
Pickerl:
Während bei Neuwagen seit 20.4.2002 gilt, dass sie erst nach drei Jahren
nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und danach
jährlich zur Begutachtung gebracht werden müssen, gilt für Motorräder
weiterhin, dass sie jährlich vorgeführt werden müssen.
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