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ÖSTERREICH-INFOS |
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Höchstgeschwindigkeiten, Vignette,
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Sturzhelmpflicht, Vorbeischlängeln in Kolonnen, Notrufnummern
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| Vorbeischlängeln in Kolonnen |
§ 12 Abs. 5 StVO: "Müssen
Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen
und dergleichen angehalten werden, so dürfen die Lenker einspuriger, später
ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen
vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für
das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die
ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert
werden."
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| "Section Control" - das neue Radar |
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