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Strafen,
die man als Österreicher im Ausland erhält, können auch nach dem
Pfingst-Kurzurlaub eingetrieben werden. Umtausch auf EU-Scheckkartenführerschein
bedeutet weniger Stress bei Verkehrskontrollen.
Den Kurzurlaubstrip am Pfingstwochenende werden sich viele Österreicher trotz
Wirtschaftskrise nicht nehmen lassen. Die persönliche Wirtschaftskrise kann
nach dem Urlaub aber noch eintreten, wenn die Verkehrsregeln im Ausland nicht
befolgt werden. Vor Urlaubsantritt sollte man sich noch einmal in Erinnerung rufen,
dass Strafzettel über 70 Euro, die man im Ausland kassiert hat, seit dem
1. März 2008 auch nachhause nachreisen können. Einfach wegschmeißen
ist noch weniger ratsam als bisher: Der offene Betrag kann nicht nur wie bisher
vor Ort eingetrieben werden, wenn man wieder in das entsprechende Land einreisen
will. Auch in Österreich können Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen
die Geldstrafe vollstrecken, wenn das Reiseland, in dem das Verkehrsdelikt gesetzt
wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat.
Im Gegensatz zu Österreich sind die Strafen gerade in den beliebtesten Kurzurlaubsländern
zum Teil deutlich höher: Für Alkohol am Steuer (Untergrenze in Österreich:
218 Euro) beginnt die Strafhöhe in Slowenien bei 180 Euro, in Ungarn bei
330 Euro und in Italien liegt die Untergrenze bei 540 Euro. In Italien ist man
mit Alkohollenkern generell wenig zimperlich: Bei einer Alkoholisierung ab 1,5
Promille kann das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet oder zwangsversteigert werden.
Wer 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt zum Beispiel in Ungarn mindestens
100 Euro und in Italien mindestens 155 Euro.
Sicherer unterwegs mit dem EU-Scheckkartenführerschein
Für Vielreisende und Fahrzeuglenker, die kaum mehr Ähnlichkeit mit ihrem
Führerscheinfoto haben, empfiehlt sich vor dem nächsten Urlaubsantritt
auch der Umtausch des alten Papier- Führerscheins auf den EU-Scheckkartenführerschein.
Ab 2013 werden nur noch Führerscheine nach dem einheitlichen EU-Modell im
Scheckkartenformat ausgegeben, die dann insgesamt mehr als 110 unterschiedliche
Ländervarianten ersetzen werden. Das bedeutet vor allem bei Verkehrskontrollen
im Ausland oder beim Anmieten von Fahrzeugen weniger Probleme durch unleserliche
Angaben oder veraltete Fotos. Neben dem handlicheren Format ist auch die Fälschungssicherheit
ein Argument dafür, auf den Scheckkartenführerschein umzusatteln. Der
Umtausch kostet 45,60 Euro und ist in Wien beim Verkehrsamt, in größeren
Städten bei der Bundespolizeibehörde und in den Ländern bei den
Bezirkshauptmannschaften möglich.
Abgesehen von den praktischen Vorteilen eines einheitlichen EU-Führerscheinmodells
durch die internationale Akzeptanz, das handliche Format und die Fälschungssicherheit
werden die neuen EU-Vorschriften auch einen wesentlichen Fortschritt in der Verkehrssicherheit
bringen: Wem im Heimatland der Führerschein entzogen wurde, wird sich in
Zukunft nicht mehr einfach in einem anderen EU-Land einen neuen Führerschein
besorgen und die Straßen weiter unsicher machen können.
Wien, 28. Mai 2009
Text: Kuratorium für Verkehrssicherheit
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