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Strafen im Ausland

Strafen, die man als Österreicher im Ausland erhält, können auch nach dem Pfingst-Kurzurlaub eingetrieben werden. Umtausch auf EU-Scheckkartenführerschein bedeutet weniger Stress bei Verkehrskontrollen.

Den Kurzurlaubstrip am Pfingstwochenende werden sich viele Österreicher trotz Wirtschaftskrise nicht nehmen lassen. Die persönliche Wirtschaftskrise kann nach dem Urlaub aber noch eintreten, wenn die Verkehrsregeln im Ausland nicht befolgt werden. Vor Urlaubsantritt sollte man sich noch einmal in Erinnerung rufen, dass Strafzettel über 70 Euro, die man im Ausland kassiert hat, seit dem 1. März 2008 auch nachhause nachreisen können. Einfach wegschmeißen ist noch weniger ratsam als bisher: Der offene Betrag kann nicht nur wie bisher vor Ort eingetrieben werden, wenn man wieder in das entsprechende Land einreisen will. Auch in Österreich können Bezirkshauptmannschaften und Polizeidirektionen die Geldstrafe vollstrecken, wenn das Reiseland, in dem das Verkehrsdelikt gesetzt wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen hat.

Im Gegensatz zu Österreich sind die Strafen gerade in den beliebtesten Kurzurlaubsländern zum Teil deutlich höher: Für Alkohol am Steuer (Untergrenze in Österreich: 218 Euro) beginnt die Strafhöhe in Slowenien bei 180 Euro, in Ungarn bei 330 Euro und in Italien liegt die Untergrenze bei 540 Euro. In Italien ist man mit Alkohollenkern generell wenig zimperlich: Bei einer Alkoholisierung ab 1,5 Promille kann das Fahrzeug beschlagnahmt, enteignet oder zwangsversteigert werden. Wer 20 km/h zu schnell unterwegs ist, zahlt zum Beispiel in Ungarn mindestens 100 Euro und in Italien mindestens 155 Euro.

Sicherer unterwegs mit dem EU-Scheckkartenführerschein

Für Vielreisende und Fahrzeuglenker, die kaum mehr Ähnlichkeit mit ihrem Führerscheinfoto haben, empfiehlt sich vor dem nächsten Urlaubsantritt auch der Umtausch des alten Papier- Führerscheins auf den EU-Scheckkartenführerschein. Ab 2013 werden nur noch Führerscheine nach dem einheitlichen EU-Modell im Scheckkartenformat ausgegeben, die dann insgesamt mehr als 110 unterschiedliche Ländervarianten ersetzen werden. Das bedeutet vor allem bei Verkehrskontrollen im Ausland oder beim Anmieten von Fahrzeugen weniger Probleme durch unleserliche Angaben oder veraltete Fotos. Neben dem handlicheren Format ist auch die Fälschungssicherheit ein Argument dafür, auf den Scheckkartenführerschein umzusatteln. Der Umtausch kostet 45,60 Euro und ist in Wien beim Verkehrsamt, in größeren Städten bei der Bundespolizeibehörde und in den Ländern bei den Bezirkshauptmannschaften möglich.

Abgesehen von den praktischen Vorteilen eines einheitlichen EU-Führerscheinmodells durch die internationale Akzeptanz, das handliche Format und die Fälschungssicherheit werden die neuen EU-Vorschriften auch einen wesentlichen Fortschritt in der Verkehrssicherheit bringen: Wem im Heimatland der Führerschein entzogen wurde, wird sich in Zukunft nicht mehr einfach in einem anderen EU-Land einen neuen Führerschein besorgen und die Straßen weiter unsicher machen können.


Wien, 28. Mai 2009
Text: Kuratorium für Verkehrssicherheit

 



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