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Die hier angeführten Gesetzesänderungen sind noch
nicht beschlossen! Wir wollen euch jedoch nicht vorenthalten, was die EU so plant
- ein weiterer hoffnungsloser Versuch, denn "Verständnis für den
Anderen", "Rücksichtnahme" und "miteinander - nicht gegeneinander"
kommt in der neuen EU-Richtlinie nicht vor.
Das Kuratorium für Verkehrsssicherheit informiert:
Nach mehreren gescheiterten Versuchen werden nun mit der 3. EU-Führerschein-Richtlinie
110 unterschiedliche Führerscheinsysteme endlich harmonisiert. Wesentliche
Änderungen bei Moped und Motorrad.
Rechtzeitig vor dem Jahresende wird am 14.12.2006 das Europäische Parlament
voraussichtlich die EU-Führerscheinrichtlinie beschließen. Innerhalb
der nächsten vier Jahre muss diese Richtlinie in nationales österreichisches
Recht umgesetzt und ab spätestens 2012 auch angewendet werden. "Die
Neuerungen betreffen einige Punkte im österreichischen Führerscheingesetz
(FSG), die aus unserer Sicht bis jetzt nicht zufrieden stellend geregelt waren",
sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).
"Wir denken da vor allem an die 15jährigen Mopedlenker und die Lenker
von Microcars." Ein weiterer sehr positiver Effekt der Richtlinie: Die Mitgliedstaaten
verschreiben sich dem Grundsatz "Nur ein Führerschein pro Lenker".
Dadurch wird verhindert, dass sich Lenker, denen vorübergehend die Lenkberechtigung
entzogen wird, in einem anderen EU-Staat einfach einen neuen Führerschein
ausstellen lassen. Das ein-heitliche Führerschein-Scheckkartenformat soll
vor allem Betrügereien bei der Verwendung von Führerscheinen als Ausweispapier
verhindern.
Vollwertiger Führerschein für Moped und Microcar
In Österreich war der Zugang zum Mopedausweis mit 15 ursprünglich streng
reglementiert. Neben einer Unzumutbarkeitsbestätigung des Arbeitsgebers oder
der Schule musste auch eine verkehrspsychologische Untersuchung absolviert werden.
"Diese Beschränkungen wurden schrittweise abgeschafft, mit dem Effekt,
dass die Unfallzahlen der 15jährigen Mopedlenker furchtbar aus dem Ruder
laufen", betont Thann. Eine ähnliche Schwäche gibt es derzeit auch
noch bei den Mopedautos - auch Microcars genannt. Für den Ausweis-Erwerb
ist keine amtsärztliche Untersuchung notwendig. Damit stellen auch schwere
gesundheitliche Mängel kein Hindernis für den Erwerb dar. Das Schlupfloch
für Alkohollenker wurde im Mai 2006 mit einem Erlass des Verkehrsministers
zumindest "verkleinert", da bei Vorliegen des Entzugtatbestands Alkohol
(0,8 Promille) - gemäß § 7 Abs. 3 Z 1 Führerscheingesetz
(FSG) - nun mit der Entziehung der Lenkberechtigung gleichzeitig auch ein Lenkverbot
gemäß § 32 Abs. 1 Z 1 FSG für Motorfahrräder, vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) und Invalidenkraftfahrzeuge vorgesehen ist. Die
3. EU Führerschein-Richtlinie macht sowohl aus den Moped- als auch Microcar-Ausweisen
einen "vollwertigen" Führerschein - und das bringt mit sich, dass
der österreichische Gesetzgeber den Erwerb von einer ärztlichen Untersuchung
abhängig machen kann. Das Mindestalter für den Mopedausweis wird in
der Richtlinie mit 16 Jahren definiert, aller-dings bekommen die Mitgliedstaaten
einen Spielraum für eine Absenkung auf 14 bzw. eine Anhebung auf 18 Jahre.
"Angesichts der dramatischen Unfallzahlen 15-jähriger Mopedlenker wäre
eine Hinaufsetzung des Mindestalters für Österreich absolut wünschenswert",
gibt Thann in diesem Zusammenhang zu bedenken.
Motorrad: Verfeinerter stufenweiser Zugang
Wegen der europaweit steigenden Unfallzahlen ist in der Richtlinie ein verfeinerter
stufenweiser Zugang zum Motorrad-Führerschein vorgesehen. Berücksichtigt
werden Alter, Erfahrung, Ausbildung und Prüfungen. Bei schweren Motorrädern
ist ein direkter Zugang erst ab dem 24. Lebensjahr - in Österreich ist es
derzeit das 21. Lebensjahr - nach Ablegen einer theoretischen und praktischen
Prüfung möglich. "In den letzten Jahren haben wir eine Verschiebung
der Unfälle in die Gruppe der 30- bis 50-Jährigen beobachtet, die sich
das Motorrad als exklusives Hobby gönnen. Sehr viele davon haben aber zu
wenig Fahrpraxis, um die schweren Maschinen auch in brenzligen Situationen sicher
pilotieren zu können", analysiert Thann. "In den letzten drei Jahren
war an jedem zweiten Motorradunfall ein Biker aus dieser Altersgruppe beteiligt.
Anhand solcher Zahlen wird deutlich, dass eine zweite Ausbildungsphase auch für
Motorrad-Wiedereinsteiger sinnvoll wäre."
Was sich für Österreich sonst noch ändert
Bereits jetzt ist der Führerschein in einigen EU-Mitgliedstaaten mit Befristungen
versehen, insgesamt gab es 110 unterschiedliche Systeme. Die Richtlinie sieht
nun EU-weit für die einzelnen Führerscheinklassen eine Gültigkeitsdauer
von fünf (C, CE, C1, CE1, D, DE, D1, D1E) bis zehn (AM, A1, A2, A, B, B1,
BE) Jahren vor, wobei im zweiten Fall auch eine Gültigkeit von 15 Jahren
möglich ist. Für Lkw- und Busfahrer ist eine medizinische Untersuchung
auch weiterhin obligatorisch, nun allerdings im festgelegten Intervall von fünf
Jahren.
Mit Führerschein B darf hinter einem Fahrzeug dieser Klasse ein Anhänger
mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden, sofern
die Gesamtmasse der Kombination 4,25 Tonnen (bisher 3,5 t) nicht übersteigt.
Ab 3,5 Tonnen Gesamtmasse ist jedoch die Teilnahme an einer speziellen Schulung
bzw. Prüfung Voraussetzung.
Um die Prüfungsqualität und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erhöhen,
werden auch die Anforderungen an die Fahrprüfer vereinheitlicht. Ab dem In-Kraft-Treten
der Richtlinie muss die Ausbildung von Fahrprüfern bestimmten Mindestanforderungen
bei praktischen und theoretischen Kenntnissen, Bewertungsfähigkeit und Bedingungen
genügen. Fahrprüfer, die den Beruf bereits ausüben, unterliegen
nunmehr strengeren Regeln über die Qualitätssicherung und regelmäßigen
Weiterbildungsmaßnahmen. Erstmals ist auch eine praktische Weiterbildung
vorgesehen.
Wien, 14. Dezember 2006
Rückfragehinweis: Mag. Dolores Omann, Kuratorium für Verkehrssicherheit,
Marketing & Kommunikation, Tel.: 05-77077-1904, E-Mail: dolores.omann@kfv.at,
www.kfv.at
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