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Während
der Frühjahrsausfahrt der Bikerwelt kam ich durch die rutschige Fahrbahn
im Kreisverkehr in Neusiedl/See zu Sturz und Conny leider zu einer Fahrt im Rot-Kreuz-Wagen.
(siehe Frühlingsausfahrt
Bikerwelt 2007)
Der an der Unfallstelle protokollierende Polizeibeamte teilte mir mit, dass
ich mit einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen muss.
Conny wurde einige Wochen später zu einer Aussage ins Polizeikommissariat
geladen, wo sie meine Aussage, dass es rutschig gewesen sei und dass mich keine
Schuld trifft, bestätigte und niederlegte, dass sie keinerlei Forderungen
stellen würde oder gar an einer Anzeige interessiert wäre.
Ziemlich genau drei Monate später erhalte ich den Brief der Staatsanwaltschaft,
der mich der "schweren fahrlässigen Körperverletzung" bezichtigt.
Davon rein waschen könnte ich mich, indem ich 650,-
Euro "zu Gunsten des Bundes"
bezahle, dann würde das Verfahren eingestellt und von einer Vorstrafe abgesehen
werden. Das "Delikt" bliebe jedoch 5 Jahre im Computer gespeichert.
Ich bezahle, denn bei einem Einspruch würde ein Sachverständiger hinzugezogen
werden (den ich natürlich ebenfalls entlohnen müsste) und derartige
Prozesse gegen den Staat sind wohl von vornherein aussichtslos für den Rudi-Normal-Ausrutscher.
Da würde es auch nichts nützen, dass Conny zu meinen Gunsten ausgesagt
hat und ich den letzten Strafzettel 1997, damals noch in Schilling, bezahlt habe.
Und so kam es, dass mir durch die mir unverständliche Entscheidung eines
gar gestrengen Staatsanwaltes die Lust verdorben wurde, künftig eine Sozia
auf mein Motorrad zu packen, um eine Ausfahrt gemeinsam zu genießen.
Frühjahrsausfahrt 2008:Zu meiner Verwunderung ist dieser
besagte Kreisverkehr völlig neu asphaltiert, mit meinen 650.- Euronen wird
sich das aber bestimmt nicht ausgegangen sein. Sicher haben sie noch gefehlt!
Liebe Grüße
Euer Rudi
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