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In diesem Eckerl der "Bikerwelt" erzählen wir Euch eine ganze Menge
über die Schutzkleidung eines Motorradfahrers ... zusammengestellt aus eigener
Erfahrung, aus Testberichten und aus Berichten anderer Biker.
Vom Gesetzgeber ist lediglich das Tragen des Helmes vorgeschrieben.
Was du beim Motorradfahren sonst noch anziehst, bleibt dir selbst überlassen.
Bedenke aber, daß dir im Falle eines Unfalles weitaus weniger Schmerzensgeld
zugestanden wird, wenn du ohne Schutzkleidung am Motorrad gesessen hast, da dir
das Gericht eine Mitschuld an deinen Verletzugen gibt. In Schutzkleidung gehört
auch der/die BeifahrerIn, uns sei sie auch noch so fesch!
Mach
den Test!
Setze den Handballen fest am Asphalt auf und bewege ihn einen Meter vorwärts.
"Ich bin doch nicht blöd!" höre ich dich sagen. Zurecht.
Die Aufforderung war nicht ernst gemeint. Sie sollte nur einen ersten schmerzhaft
assoziierten Gedanken in dir wecken.
Rudi machte den Sturztest - unfreiwillig und OHNE Motorrad. Er stolperte über
die Bordsteinkante auf unserem Parkplatz, stürzte und radierte ein bißchen
über den Asphalt, geschützt durch einen dicken Sweater.
Ein Sturz bei ca. 3 km/h. Ein paar Kratzer am Arm und auf den Knien.
Das Foto soll euch zu denken geben, wie es aussehen könnte ... bei 100 km/h
im T-Shirt, mit Badeschlapfen ...
Da nützt dann auch der beste Helm nichts mehr, wenn du keine Haut und kein
Fleisch mehr auf den Knochen hast!
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